Nur wer wach für sein Recht kämpft, kann begründet erwarten, daß er die Chance erhält, es durchzusetzen.
RiBGH Clemens Basdorf, in Abwandlung des Satzes: "Das Recht ist für die Wachen da."
Erbrecht (Informationen in den nächsten Tagen)
Arbeitsrecht (Informationen in den nächsten Tagen)
Mit dem Strafrecht und dem Recht der Ordnungswidrigkeiten möchte man lieber nicht in Berührung kommen. Geschieht es doch, kann rasche Hilfe erfoderlich sein. Wenn Sie Beschuldigter eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens sind, lautet die erste Regel: Keine Angaben zur Sache ohne vorherige Konsultation eines Rechtsanwalts. Der Beschuldigte hat ein gesetzliches Schweigerecht - ebenso der Betroffene im Bußgeldverfahren. Rufen Sie mich an und lassen Sie sich beraten, bevor Sie eventuell unüberlegte Schritte unternehmen, die sich auf den späteren Verlauf des Verfahrens ungünstig auswirken können.